Wildbret

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das Fleisch des Wildes


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Wildbret ist ein hochwertiges Nahrungsmittel, dessen Eiweiß-, Vitamin- und Eisengehalt hoch und dessen Fettgehalt niedrig ist.

 

Die Wildbrethygiene hat ihre gesetzlichen Grundlagen im / in der

 

-                     Fleisch- bzw. Geflügelfleischhygienerecht.

-                     EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene.

 

Die Wildbrethygiene beginnt schon mit dem Ansprechen des lebenden Wildes durch den Jäger bzw. die Jägerin. Schon in dieser Phase sind sämtliche Eindrücke wie z. B.

 

-                     männlich oder weiblich, jung oder alt

-                     gut, stark, gering, schlecht veranlagt, gut veranlagt

-                     Körperbau, Kondition, Nahrungsaufnahme, Sozialkontakte usw.

-                     normales oder abnormales Verhalten,  ggf. „bedenkliche Merkmale“

 

zu berücksichtigen.

 

Bedenkliche Merkmale machen grundsätzlich eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

 

Die Wildbrethygiene setzt sich mit dem angetragenen Schuss fort, d. h. der Jäger oder die Jägerin schießt nach Möglichkeit nur auf breit stehendes Wild, um Waidwund- und Keulenschüsse auszuschließen.

 

Das erlegte Wild wird hinsichtlich seiner Genießbarkeit fachkundig vom Jäger oder von der Jägerin begutachtet. Gemäß dem absolvierten Wildbrethygiene-Seminar ist demzufolge eine kundige Person mit der Betrachtung und Beurteilung des erlegten Wildes und des Wildbrets betraut.

 

Beim „Versorgen“ des Wildes, dem Aufbrechen, welches unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb einer Stunde, achtet der kundige Jäger bzw. die kundige Jägerin genau darauf, ob die inneren Organe

 

-                     Herz, Lunge und Leber

-                     Nieren, Milz, Zwergfell, Lymphknoten

 

etwaige Auffälligkeiten aufweisen bzw. ob diese normal ausgeprägt sind.

 

Beim Schwarzwild werden grundsätzlich zwei Gewebeproben zur Trichinenuntersuchung genommen.

 

1.  Probe vom Zwergfellpfeiler.

            2.  Probe vom Vorderlauf.

 

Nach dem Aufbrechen wird das aufgebrochene Wild zügig in eine kalte Wildkammer transportiert, in welcher das Wildbret auf ca. 5 Grad Celsius abgekühlt wird. Nach ca. zwei bis drei Tagen setzt die sogenannte Fleischreife ein und man kann das Wildbret fachgerecht zerwirken und an den Endverbraucher abgeben.