Jagen heißt, Verantwortung zu übernehmen
Die Jagdausübung ist streng gesetzlich geregelt. Was, wann, wo und wie gejagt wird, ist durch die Bundesjagdzeitenverordnung sowie durch die Landesjagdgesetze klar vorgegeben. Wir
Jägerinnen und Jäger erfüllen wichtige Aufgaben in Wald und Flur, die sich eng an den Zielen und Aufgaben der Kreisjägerschaft Stormarn e. V. orientieren. Diese sind die nachhaltige Sicherung
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der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
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der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
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der Tier- und Pflanzenwelt
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der Vielfalt, Eigenarten und Schönheit der Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und die Förderung
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der gesamten freilebenden Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere in Form von Biotop- und Artenschutzprojekten
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des Tierschutzes im Rahmen der allgemein anerkannten Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit, insbesondere der Rettung von Wild in den Bereichen Verkehr und Landwirtschaft
sowie
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die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, unter anderem des Hunde- und Schießwesens im Sinne einer tierschutzgerechten Jagdausübung.