Naturschutz & Begrünung



Gemäß §1 des Bundesjagdgesetzes ist mit dem Jagdrecht auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Zudem ist bei der Planung und Durchführung der Jagd u.a. folgendes Ziel als Belang des Allgemeinwohls anzustreben: § 1 Absatz 3 Landesjagdgesetz S-H: „Die Lebensgrundlagen des Wildes und die Vernetzung und erforderlichenfalls Wiederherstellung der Lebensräume wild lebender Tiere in einem artenreichen Beziehungsgefüge sind zu sichern und zu verbessern (naturnahe Reviergestaltung).“

 

Um dieser Pflicht nachzukommen, werden von der Jägerschaft biotopverbessernde Maßnahmen in den Revieren durchgeführt. Diese Maßnahmen sind teilweise mit erheblichem Zeit- und Materialaufwand verbunden. Diese aktive Naturschutzarbeit kommt dabei nicht nur dem jagdbaren Wild zugute, es profitieren davon viele unserer heimischen Pflanzen- und Tierarten, denen durch die moderne Landwirtschaft, den Verkehrswege- und Siedlungsbau sowie nicht zuletzt durch die Inanspruchnahme der Natur durch Erholungssuchende stark zugesetzt wird.

 

Die Obleute für Begrünung und Naturschutz stehen den Jagdpächtern für die Umsetzung von biotopverbessernden Maßnahmen unterstützend zur Verfügung. Der Umfang dieser Unterstützung erstreckt sich von einer gemeinsamen Erarbeitung einer Grundidee über die Einholung behördlicher Genehmigungen, Hilfe bei der Bestellung des erforderlichen Pflanz- und sonstigen Materials sowie Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

 

Der Kreisjägerschaft Stormarn e.V. werden jährlich finanzielle Mittel aus der Jagdabgabe des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für biotopverbessernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Zu den förderungsfähigen Projekten können zum Beispiel Knick-Neuanlagen, Anlagen naturnaher Stillgewässer und Feuchtbiotope sowie die Anlage von Feldgehölzen oder Streuobstwiesen gehören. Sofern diese nicht bereits Bestandteil behördlich geforderter Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind.

 

Weiterhin ist die Kreisjägerschaft Stormarn e.V. auch am Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein (WTK) beteiligt, welches als Projekt der Universität Kiel und des LJV SH e.V. seit 1995 als landesweites Monitoring Daten zu Verbreitung und Populationsentwicklung freilebender Wildtiere erfasst. Im Rahmen des WTK werden auch die Erfassung und der Schutz des Bestandes an Wiesenweihen und Rotmilanen in Schleswig-Holstein durch jährliche Erhebungen sichergestellt.

 

Die Kreisjägerschaft Stormarn e. V. ist über den Landesjagdverband Schleswig-Holstein zudem ein anerkannter Naturschutzverein. Als solcher wird sie als „Träger öffentlicher Belange" (TöB) im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und raumbedeutsamen Planungen beteiligt und kann zu diesen Planungen Stellung nehmen. Dieser Aufgabenbereich wird innerhalb der Kreisjägerschaft durch die Obleute für Begrünung und Naturschutz wahrgenommen.

 

Bei all diesen Aufgabenbereichen ist die Kreisjägerschaft auf die Mitwirkung der Jagdpächter angewiesen, da diese mit dem Wissen über ihre Reviere ganz besonders befähigt sind, natürliche Zusammenhänge zu erfassen und zu bewerten sowie erforderliche Maßnahmen abzuleiten und dadurch aktive Naturschutzarbeit zu leisten.

 

Interessierte Revierinhaberinnen und Revierinhaber im Kreis Stormarn wenden sich bitte an unseren Obmann:

 

Obmann für Begrünung und Naturschutz

Isaak Welke-Schäfer

23843 Bad Oldesloe

Welke-schaefer@kjs-stormarn.com